Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.
Ein Behördenführungszeugnis wird benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten möchte oder eine amtliche Erlaubnis, z. B. eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.
Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt. Hierfür wird die genaue Anschrift der Behörde (keine Postfachangabe) benötigt.
Sie haben -auf Antrag- die Möglichkeit das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zuvor beim Amtsgericht Braunschweig einzusehen. Bitte bedenken Sie, dass das Führungszeugnis damit erst später der Behörde vorliegt.
Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Beantragen kann jede Person,
Beantragung:
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein geeignetes Kartenlesegerät oder Smartphone. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Wie bei der persönlichen Antragstellung auf dem Amt wird auch bei der Online-Beantragung eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie unter "Downloads/Links".
Hinweis:
Vermehrt werben andere Internetanbieter wie z.B. "www.amtsweg.com" oder "www.fuehrungszeugnis.net" damit, dass man über diese Plattformen ein Führungszeugnis beantragen kann. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Abo-Angebot. Ein Führungszeugnis lässt sich über diese Anbieter nicht beantragen.
13,00 EUR
Bei einer schriftlichen Anfrage ist die Gebühr im Voraus zu begleichen. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage immer den Nachweis über die Bezahlung bei. Anfragen ohne Zahlungsnachweis (Überweisung, Kontoauszug) können nicht bearbeitet werden.
Sie können die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Braunschweig bei der Nord/LB Landessparkasse, BIC: NOLADE2HXXX, IBAN: DE21 2505 0000 0000 8150 01 unter Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens 721100006684 sowie des Verwendungszweckes überweisen.
Gebührenfrei: